Die Einrichtung einer bAV ist „Chefsache“. Aber auch Arbeitnehmer können als Treiber für die Einführung im Betrieb auftreten, zum Beispiel über das Recht auf Entgeltumwandlung.
Laut einer aktuellen Deloitte-Studie begründen die meisten Arbeitnehmer eine nicht vorhandene bAV noch immer damit, dass ihr Arbeitgeber kein Angebot dazu macht. Das ist erstaunlich – besteht das Recht auf Entgeltumwandlung nun schon über 20 Jahre. Doch mit 45 % rangiert diese Antwort nach wie vor ganz oben auf der Liste, vor „kein Geld übrig“ und „das Angebot ist nicht attraktiv“ mit 24 bzw. 18 %.
Vom Mitarbeiter zum Chef
Erfolgversprechend kann daher auch die Aktivierung der Arbeitnehmer selbst sein: Der Ansatz lautet hier, über die Information der Arbeitnehmer zum Recht auf Entgeltumwandlung in der Folge auch zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber zu kommen, die eine umfassendere bAV mit Entgeltumwandlung PLUS Arbeitgeberrente thematisieren.
Und auch hier gilt: Tue Gutes und rede darüber. Je mehr Arbeitnehmer über ihr Recht auf Entgeltumwandlung wissen und das auch aktiv einfordern, desto größer wird der Hebel, ein Gesamtkonzept für die Firma zu implementieren, das die Entgeltumwandlung für alle nutzt und bestenfalls eine Arbeitgeberbeteiligung vorsieht, die über den gesetzlichen Umfang hinausgeht.
Von ihren Mitarbeitern angesprochen, setzen sich Firmeninhaber ohnehin mit dem Thema auseinander. Werden ihnen dabei die eigenen Vorteile, durch Förderungen und Steuererleichterungen deutlich, dürften weitere Hürden fallen. Zumal eine klug gestaltete Betriebsrente ein echter Mitarbeitermagnet und Kostenoptimierer im Unternehmen sein kann.