Bundesrat stimmt der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 unverändert zu
Der Bundesrat stimmt in seiner 1028. Sitzung vom 25.11.2022 unter Top 29 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023) unverändert zu.
Der Bundesrat stimmt in seiner 1028. Sitzung vom 25.11.2022 unter Top 29 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023) unverändert zu.
Nachfolgend haben wir die Zahlen in einer Übersicht für Sie aufbereitet. Damit gelten für 2023 folgende Werte:
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Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) feiert im Jahr 2024 sein 50-jähriges Jubiläum. Ein guter Grund für bAVheute, die Entwicklungen einzelner Vorschriften ausschnittsweise…
bAVheute verlost 10 Exemplare des aktuellen Kompass 1/2024. Die Autorinnen und Autoren widmen sich darin wieder unterschiedlichen Themen rund um die bAV. Der Kompass gibt dabei in bewährter Weise…
Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter, würdigt die Errungenschaften des BetrAVG und betont, welche wichtige Rolle die bAV beim Erhalt der Kaufkraft im Alter…