Am 29.7.2020 hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) den Referenten-Entwurf zur digitalen Rentenübersicht zur Stellungnahme an die Verbände gegeben.
Konkret geht es um den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen – Gesetz Digitale Rentenübersicht.
Sehr eng getakteter Zeitplan
- bis 10.8.2020 Frist für die Stellungnahme der Verbände
- 12.8.2020 Virtuelle Anhörung auf Ministerialebene
- 26.8.2020 Beratung im Bundeskabinett
- Ende 2020 Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung
Entwicklungsphase
- Mitte 2022 Beginn der ersten freiwilligen Betriebsphase (21 Monate nach Inkrafttreten)
- Ende 2023 voraussichtlicher Pflichtbetrieb für die betroffenen Versorgungseinrichtungen mit angemessenen Übergangsfristen (Beginn des Pflichtbetriebs wird durch Rechtsverordnung später festgelegt).